Die dänischen Steuersätze gehören zu den höchsten weltweit. Trotzdem lässt es sich in Dänemark gut leben. Die Löhne liegen deutlich höher als in Deutschland und es gibt zahlreiche staatliche Vergünstigungen, die über das Steuersystem in Dänemark finanziert werden.
Die eigentliche Berechnung der Einkommenssteuer ist von verschiedenen Kriterien abhängig. In der Regel gilt: Je höher das Einkommen, desto höher die Steuern. Bei der Einkommenssteuer kommen mit dem Mindeststeuersatz (bundskat) 5%, dem mittleren Steuersatz (mellemskat) und dem Spitzensteuersatz (topskat) 15% gleich drei staatliche Steuersätze zum Tragen. Der höchste Steuerbetrag wird aber an die Kommune (kommuneskat) und an den Kreis (amtskat) gezahlt. Die Höhe dieser Steuern schwankt und hängt vom Arbeitsort ab. Im Durchschnitt werden ca. 30% fällig. Für Forscher liegen der Kommuneskat und der Amtskat bei 25%.
Die Steuern in Dänemark werden sofort bei der Auszahlung von Lohn und Gehalt fällig. In der Regel werden sie direkt vom monatlichen Einkommen abgezogen. Der Arbeitnehmer bekommt somit nur den Nettolohn ausbezahlt. Die fällige Steuer ist nur eine vorläufige Steuer. Es kann also durchaus passieren, dass man am Anfang eines Steuerjahres erneut zur Kasse gebeten wird. Gerade Einwanderer bekommen häufig Probleme, weil der Skatbehörde wichtige Angaben fehlen. Damit man am Ende nicht nachzahlen muss, sollte man jede Art von Veränderungen der örtlichen Skatbehörde mitteilen. Der Kauf einer Immobilie oder eine Lohnerhöhung sollte umgehend gemeldet werden.
Anfang des Jahres erhält jeder Arbeitnehmer in Dänemark automatisch einen Steuerbescheid. Die Errechnung geht auf die Daten zurück, die der Skatbehörde vorliegen. Daher sollten detaillierte Angaben gemacht und Veränderungen unverzüglich mitgeteilt werden. Sollten bestimmte Kriterien im Steuerbescheid nicht berücksichtigt sein, muss man gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Hierfür gibt es eine festgesetzte Frist, die eingehalten werden muss. Wird diese Frist versäumt, werden die Änderungen erst im nachfolgenden Steuerjahr berücksichtigt. Ein Einspruch kann schriftlich oder mündlich eingelegt werden. Im Steuerbescheid ist angegeben, welche Einkünfte und Freibeträge der Arbeitnehmer im Laufe des Steuerjahres hatte.
Eine gibt einige Steuerfreibeträge und Kosten, die vom Einkommen abgesetzt werden können. Dazu zählen beispielsweise der persönliche Steuerfreibetrag und der Ehegattenfreibetrag. Der Freibetrag steht in der Regel jedem Arbeitnehmer zu. Voraussetzung für den Erhalt ist aber, dass man ein volles Jahr in Dänemark beschäftigt sein muss. Momentan liegt der Betrag bei 41.000 dänischen Kronen. Fahrkosten können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Zu den Fahrtkosten zählen die Wege von und zur Arbeit und Kosten für Dienstreisen, die nicht durch den Arbeitgeber abgedeckt werden. Die Kilometerpauschalen gelten für alle Transportmittel. Zusätzlich können Freibeträge für die Nutzung von Fähren und Brücken über den Großen Belt und dem Øresund geltend gemacht werden. Auch für den Hauskauf gibt es steuerliche Vergünstigungen, sofern der Kauf über einen Kredit finanziert wird. In bestimmten Fällen übernimmt der Staat auch Teilbeträge zur Arbeitslosenversicherung. Laufenden Zahlungen zur Krankenversicherung entfallen, da das Gesundheitssystem in Dänemark staatlich geregelt ist.